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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.06.2009

§ 1 Allgemeines

Alle Aufträge im Geschäftsbereich "Digitalisierung" werden von DivanTec GbR nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt, die der Auftraggeber in der jeweils gültigen Fassung mit der Auftragserteilung anerkennt.
Abweichenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht DivanTec GbR hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von DivanTec GbR.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Bestellformular zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Aus der Falschheit derartiger Angaben resultierende Schäden hat der Auftraggeber zu ersetzen.

§ 2 Preise

Es gilt die Preisliste in der jeweils aktuellen Fassung. Alle Preisangaben sind in Euro angegeben.
Leistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Nach vollständiger Auftragsausführung sendet DivanTec GbR dem Auftraggeber eine Rechnung zu. Die Rücksendung des Materials nebst erstellten Datenträgern erfolgt nach Zahlungseingang, per Nachnahme, bei Selbstabholung oder nach Barzahlung entsprechend den Auftragsvereinbarungen. Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber alle evtl. anfallenden Bankgebühren einer Auslandsüberweisung.
Bei Großaufträgen können Sondervereinbarungen getroffen werden.

§ 4 Lieferung

Soweit die von DivanTec GbR erstellten Datenträger und Vorlagen nicht persönlich abgeholt werden, werden diese per Paket oder Päckchen versandt. Lieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands und in alle EU-Mitgliedsstaaten. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Kosten für eine notwendige erneute Zustellung durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.B. falsche Lieferanschrift, trägt der Auftraggeber.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

DivanTec GbR behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. an den bearbeiteten oder erstellten Datenträger bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor.

§ 6 Bearbeitungszeit

Alle Arbeiten werden schnellstens ausgeführt. Es gelten keine bestimmten Fristen, es sei denn eine Frist ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz. Lieferverzug tritt nicht ein im Fall höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernehmen wir keine Haftung.

§ 7 Rücktrittsrecht

DivanTec GbR behält sich vor, im Fall einer Überlastung sowie logistischen oder technischen Unmöglichkeit der Auftragserfüllung, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Haftung

Treten trotz sorgfältiger Behandlung des Bildmaterials Schäden auf, wird bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Rohmaterials gehaftet.
Bei Beschädigung oder Verlust der erstellten Datenträger oder Vorlagen auf dem Versandwege können wir nur soweit haften, wie das Transportunternehmen (z.B. Deutsche Post, DHL, Hermes, GLS, usw.) für einen entstandenen Schaden eintritt. Transportschäden sind vom Auftraggeber umgehend dem Transporteur anzuzeigen.Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von DivanTec GbR.

§ 9 Gewährleistung

Die Waren sind unverzüglich nach Erhalt auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber DivanTec GbR unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Lagerung der Datenträger bei Auftraggeber zurückzuführen sind.
Verspätet eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Bei begründeten Mängeln kann DivanTec GbR kostenlose Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Vor der Rücksendung mangelhafter Ware hat der Auftraggeber DivanTec GbR über den Mangel zu informieren und sich die Notwendigkeit der Rücksendung bestätigen zu lassen. Ist tatsächlich ein Mangel vorhanden, so gehen die Versandkosten zu von DivanTec GbR.

Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Abweichungen in der Farbwiedergabe und Helligkeit der digitalisierten Bilddateien mit den Originalen stellen keinen Mangel dar. Das von DivanTec GbR bearbeitete Material kann lediglich der Qualität des Originals entsprechen.

Bei der Erstellung der Datenträger wendet DivanTec GbR die gängigen Verfahren und Standards an, trotzdem kann DivanTec GbR keine 100 % Kompatibilität zu allen Abspielgeräten oder Computersystemen garantieren. Die Prüfung einer Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Auftraggebers geht zu dessen Lasten und auf dessen Risiko.

§ 10 Widerrufsrecht

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an DivanTec GbR.
Da es sich bei der Digitalisierung und Speicherung von Bildmedien um Individualanfertigungen handelt, ist der Rücktritt, die Rückgabe oder der Umtausch auch bei über das Internet abgeschlossenen Aufträgen ausgeschlossen. Sollte hingegen ein Produktionsfehler aus unserer Verantwortung vorliegen, so hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung.

§ 11 Verstoß gegen Strafgesetze

Der Auftraggeber sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen die Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen.
Enthalten die Vorlagen rechtswidriges Material, so behält sich DivanTec GbR vor, den Auftrag abzulehnen, sowie in schwerwiegenden Fällen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.

§ 12 Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt mit Erteilung des Auftrages, dass das zu digitalisierende Bildmaterial sein geistiges Eigentum ist und dieses frei von Rechten Dritter ist.
Aus einer Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber.

§ 13 Datensicherung

Der Auftraggeber stimmt einer Speicherung seiner Bilddaten bis zum erfolgreichen Abschluss eines jeden Auftrages zu. Binnen einer Frist von vier Wochen nach Auftragserfüllung werden die Bilddaten, von unseren Systemen, unwiderruflich gelöscht. Der Auftraggeber kann die Löschung seiner Datensätze auch vorzeitig schriftlich bzw. per Email beauftragen.
DivanTec GbR setzt voraus, dass der Auftraggeber für die Sicherheit und Speicherung seiner Datensätze, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus, selbst zuständig ist.
Eine Sicherung der Bilddaten erfolgt durch DivanTec GbR nicht.

§ 14 Diskretion

Mit der Auftragsannahme sichert DivanTec GbR dem Auftraggeber 100%ige Diskretion über alle übermittelte Daten seiner Person und des Bildmaterials zu.

§ 15 Datenschutz

DivanTec GbR speichert die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 16 Schlussbestimmungen

Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gilt Deutsches Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechtes. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf die Abänderung und Aufhebung der Schriftformabrede. Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

§ 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung ergeben, ist - soweit der Auftraggeber Kaufmann im Rechtssinne ist - der Sitz von DivanTec GbR. DivanTec GbR kann den Auftraggeber jedoch auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand verklagen.

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